Die Satzung des GCC 1981 e.V.:
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2016 hat die Änderung der Satzung in
§ 3 Abs. 1 (Mitglieder), § 5 Abs. 3 (Pflichten der Mitglieder),
§ 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) und § 10 Abs. 6 (Auflösung des Vereins)
beschlossen.
Die geänderte Satzung wurde mit Wirkung zum 02.09.2016 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Königstein eingetragen.
Die "alte" Satzung verliert damit ihre Gültigkeit.
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